Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Seniorenassistentin
mit Herz und Verstand
Schlossweg 1
91466 Gerhardshofen-Willmersbach
09163 / 679 1670
01575 / 112 79 25
kontakt@kerstin-schott.de www.kerstin-schott.de
Zertifizierte Seniorenassistentin
§ 1 Aufgaben
Die Seniorenassistentin leistet regelmäßig bzw. nach Absprache im Rahmen des Dienstleistungsangebotes Unterstützungsleistungen.
§ 2 Umfang der Tätigkeit
Die Seniorenassistentin verpflichtet sich je nach individueller Absprache zur Verfügung zu stehen. Dabei kann eine kontinuierliche Unterstützung oder eine zeitlich begrenzte Betreuung (z.B. Vertretung, Urlaub der Angehörigen etc.) vereinbart werden.
§ 3 Vergütung
Die Seniorenassistentin erhält eine Vergütung in Höhe von 40,00€ pro Stunde.
Die Abrechnung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung am Ende des Monats per Rechnung. Der Vertragspartner erhält zusätzlich einen Stundennachweis.
Für Fahrten zum Kunden und zurück werden 0,50€ pro Kilometer in Rechnung gestellt.
Gemeinsame Fahrten mit dem Kunden für die Wahrnehmung von Terminen, Ausflügen, Besorgungen etc. werden mit 0,30€ pro Kilometer in Rechnung gestellt.
Auslagen werden entsprechend der tatsächlichen Aufwendungen (Quittungen, Parkgebühren etc.) gesondert berechnet.
§ 4 Nichterbringung der vereinbarten Leistungen
Persönliche Verhinderungen (Krankheit oder Urlaub) hat die Seniorenassistentin rechtzeitig mitzuteilen und ggf. Vorsorge zu treffen (Benachrichtigung von Angehörigen und/oder Nachbarn).
Ist der Vertragspartner (Senior/-in) verhindert die vertragliche Leistung in Anspruch zu nehmen, so hat eine Absage spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Ansonsten kann der vereinbarte Termin in Rechnung gestellt werden.
§ 5 Beendigung der Vereinbarung
Die Vereinbarung kann mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 6 Haftung
Die Seniorenassistentin haftet dem Vertragspartner für Personen- und Sachschäden nur im Rahmen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nimmt sie Wertsachen, Schlüssel oder Geld in Verwahrung haftet sie nach §690 BGB nur im Rahmen einer Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Eine gesonderte Versicherung für Verlust oder Entschädigung muss sie nicht abschließen. Sie ist nicht berechtigt, Sachen bei einem Dritten zu hinterlegen, es sei denn die Hinterlegung erfolgt auf Anweisung oder mit Zustimmung des Vertragspartners.
Im Rahmen der Seniorenassistenz bietet die Seniorenassistentin keinen gewerblichen Personentransport an.
Wenn Mitfahrsituationen entstehen und die Seniorenassistentin Kunden in ihrem PKW mitnimmt, ist dies nicht Bestand eines Vertrages, sondern eine persönliche Gefälligkeit.
Die Haftung seitens der Seniorenassistentin für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die dadurch herrühren könnten, ist somit ausgeschlossen.
§ 7 Auskunftspflicht
Dokumentations-, Auskunfts- und Abrechnungspflicht besteht ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner.
§ 8 Sozialversicherung & Steuern
Die Seniorenassistentin ist nicht Angestellte des Vertragspartners. Insofern ist sie für die Regelung der Kranken- und Rentenversicherung sowie die steuerliche Veranlagung selbst verantwortlich.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so betrifft die Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertrag an sich. Es gelten sodann die gesetzlichen Vorschriften.